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Kinderschutzkonzept – Fallmanagement (Real Football Academy)

 

Die Real Football Academy verpflichtet sich während der Aktivitäten, Kinder und Jugendliche vor Gefahren jeder Art zu schützen und ihre Rechte zu achten. Wir erkennen die Verantwortung an, die wir für das Wohl unserer jungen Mitglieder tragen, und setzen alles Mögliche daran, ihre Rechte zu schützen. Kinderschutz ist fester Bestandteil unserer Academy-Kultur und für alle Mitarbeitenden, Trainer:innen und Betreuer:innen verbindlich.

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1. Grundsatz ï‚·

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Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das unbedingte Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. ï‚· Alle Anliegen und Verdachtsmomente werden ernst genommen und unverzüglich bearbeitet. ï‚· Unsere Trainer und Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich regelmäßig in Fragen des Kinderschutzes fortzubilden.

 

2. Strukturen

 

und Zuständigkeiten ï‚· Real Football Academy - Leitung / Kinderschutzbeauftragte der Academy o trägt die Gesamtverantwortung für den Kinderschutz o entscheidet über interne Maßnahmen (z. B. Suspendierung von Mitarbeitenden) o zentrale Ansprechperson für Spieler, Eltern und Trainer:innen o koordiniert das Fallmanagement o dokumentiert alle Schritte ï‚· Trainer:innen & Betreuer:innen o sind die erste Anlaufstelle, sie beobachten während der Aktivitäten (Training, Workshops, Camps) o melden Auffälligkeiten sofort an die Kinderschutzbeauftragte

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3. Rolle

der Kinderschutzbeauftragten 3.1 Anlaufstelle Die Kinderschutzbeauftragte fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um den Kinderschutz. Sie bietet Unterstützung und Beratung für Kinder, Eltern und Mitarbeitende. S. 1 3.2 Prävention Sie ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Kinderschutz für alle Vereinsmitglieder, insbesondere für Trainer und Mitarbeitende.

 

3.3 Dokumentation

 

Die Kinderschutzbeauftragte sorgt für die ordnungsgemäße Dokumentation aller Vorfälle, Verdachtsmomente und Schulungsmaßnahmen. Sie führt ein Register über alle relevanten Aktivitäten und Entwicklungen im Bereich Kinderschutz.

 

3.4 Fallmanagement

 

Im Falle eines Vorwurfs oder Verdachts auf Gewalt oder Missbrauch koordiniert die Kinderschutzbeauftragte die interne Untersuchung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

 

3.5 Monitoring

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und Evaluation Sie ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Kinderschutzkonzepts, basierend auf Feedback und neuen Entwicklungen im Bereich Kinderschutz.

 

3.6 Vernetzung

 

Die Kinderschutzbeauftragte pflegt Kontakte zu externen Fachstellen, wie Jugendämtern oder Beratungsdiensten, um im Bedarfsfall externe Unterstützung zu gewährleisten.

 

4. Ablauf des Fallmanagements

 

4.1 Wahrnehmung & Beobachtung ï‚· Auffälligkeiten

 

(z. B. Verletzungen, auffälliges Verhalten wie Ängste, Rückzug sowie Anzeichen von Vernachlässigung oder Missbrauch) werden wahrgenommen und dokumentiert.

 

4.2 Dokumentation

 

ï‚· Alle Beobachtungen werden schriftlich festgehalten: Datum, Uhrzeit, Situation. ï‚· Dokumentationen werden vertraulich und gesichert bei der Kinderschutzbeauftragten aufbewahrt.

 

4.3 Meldesystem

 

ï‚· Trainer:innen oder Mitarbeitende melden jeden Verdachtsfall umgehend an die Kinderschutzbeauftragte (Real Football Academy -Leitung). ï‚· Die Kinderschutzbeauftragte zieht bei besonderen Fällen eine externe fachliche Beratungsstelle hinzu.

 

4.4 Einschätzung

 

der Situation S. 2 ï‚· Kein dringender Verdacht oder Unterstützungsbedarf: Gespräche mit den Eltern oder Spieler:innen führen, interne Unterstützung anbieten. ï‚· Unklare Situation: Beobachtungen fortsetzen, erneut dokumentieren und externe Fachberatung einholen. ï‚· Konkrete Gefährdung: Sofortige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt oder der zuständigen Behörde.

 

4.5 Unterstützung

 

und Hilfe ï‚· Der Verein stellt sicher, dass betroffene Kinder und Jugendliche Zugang zu professionellen Beratungsstellen und Unterstützung haben. ï‚· Die Eltern werden aktiv in den Prozess eingebunden, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.

 

4.6 Externe Schritte

 

ï‚· Bei gesonderten Anhaltspunkten: Kontaktaufnahme mit Jugendamt oder Polizei.

 

4.7 Schutzmaßnahmen

 

innerhalb der Academy ï‚· Sofortmaßnahmen: o Herausnahme des Kindes aus der Gefährdungssituation o Suspendierung des betroffenen Mitarbeiters/Trainers bis zur Klärung ï‚· Langfristige Maßnahmen: Anpassung von Abläufen, Reflexion im Team, Anpassung des Schutzkonzeptes.

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